Naturverträgliche Regenwasserbewirtschaftung

Der andere Umgang mit Regenwasser

Rechtliche Grundlagen
Seit 1999 gilt gemäß § 45b Abs. 3 Wassergesetz für Baden-Württemberg:
"Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1999 bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, soll durch Versickerung oder ortsnahe Einleitung in ein oberirdisches Gewässer beseitigt werden, sofern dies mit vertretbarem Aufwand und schadlos möglich ist. ..."
Hierzu wurde vom Ministerium für Umwelt und Verkehr eine "Verordnung über die zentrale Beseitigung von Niederschlagswasser" (1999) erlassen.

Ziele und Möglichkeiten
Durch folgende Maßnahmen können Beeinträchtigungen des natürlichen Wasserkreislaufs, die z. B. durch die Versiegelung von Flächen entstehen, vermindert oder ausgeglichen werden:

  • Verwendung wasserdurchlässiger Beläge: Versickerung des Niederschlagswassers ins Erdreich wird ermöglicht
  • Dachbegrünung: Rückhaltung von Niederschlagswasser und verzögerte Abgabe von Überschusswasser (Flachdächer, Schrägdächer bis ca. 30°)
  • Versickerung des Überschusswassers in Versickerungsmulden
    - dezentral auf den einzelnen Grundstücken oder
    - zentral gesammelt für ein Gebiet
  • Rückhaltung des Überschusswassers in
    - Retentionsräumen (Mulden/Becken) und von dort gedrosselte Einleitung in einen Vorfluter
    - Zisternen: Nutzung des Wassers für Bewässerung von Gärten/Grünanlagen, WC, Waschmaschine, sonstige Waschanlagen; bei Zisternen, die ein zusätzliches, nicht nutzbares Retentionsvolumen zur Verringerung von Abflussspitzen besitzen, gedrosselte Einleitung des nicht nutzbaren Wasseranteils in einen Vorfluter
  • Trennkanalisation: Vermeidung einer Verschmutzung des Niederschlagswassers, indem es vom Schmutzwasser getrennt in einen Vorfluter abgeleitet wird
  • Ableitung des Überschusswassers in offenen, naturnah gestalteten Geländemulden: Verzögerung des Abflussvorgangs

Referenzen

Projektbeispiel:
Ökosiedlung mit Regenwasserregime "Baumsatz III" in Pliezhausen

Die Gemeinde Pliezhausen beabsichtigte mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der Erschließung des Wohngebietes "Baumsatz III" neue Wege zu gehen. Damit sollte auf vergangene Entwicklungen reagiert und künftige sollten gesteuert werden. Mit einem neuen Konzept sollte gesellschaftlichen Veränderungen im Bereich Familie, Mobilität und Arbeitswelt Rechnung getragen werden. Es sollten flexibles, kostengünstiges Bauen, kleine Grundstücke sowie Generationenwohnen in einem entsprechenden Mix ermöglicht werden. Ökologischen Anforderungen soll im Bereich Energie, Niederschlagswasser in Verbindung mit naturnaher Durchgrünung und ÖPNV Rechnung getragen werden.

Mit der Erarbeitung des Grünordnungsplans wurde das Büro Waltraud Pustal 1999 beauftragt. Die Idee einer naturnahen Ausbildung der öffentlichen Grünanlagen konnte in vorbildlicher Weise umgesetzt werden und wurde von Herrn Bürgermeister Brucker und dem Gemeinderat zu jedem Zeitpunkt mitgetragen.

Zentrale Idee ist die Grünachse, welche die bestehende Siedlung vom Neubaugebiet trennt. Die Grünzone ist nur für Fußgänger und Radfahrer zugänglich. Markant sind die bestehenden Gehölze, die erhalten werden konnten und dem Gebiet dadurch eine heimatliche Note geben. Über Rasenmulden wird der im Gebiet anfallende Regenwasserabfluss vier Rückhaltemulden zur Versickerung zugeleitet, die sich in einer Abfolge innerhalb des Grünzugs befinden und diesem einen besonderen Charakter geben.

 Regenwasser

"Baumsatz III" in Pliezhausen: In der Bildabfolge ist die Entstehungsgeschichte der Rückhaltemulden nachvollziehbar.

Waltraud Pustal
Freie Landschaftsarchitektin
BVDL/SRL/IngK BW
Lehrbeauftragte an der Hochschule für
Wirtschaft und Umwelt Nürtingen und
an der Hochschule für Technik Stuttgart
Landschaftsarchitekten-Biologen-Stadtplaner